Ja. Fluggesellschaften überprüfen den K-ETA-Status beim Check-in, wenn für die Einreise nach Südkorea eine K-ETA erforderlich ist.
Vor der Ausstellung der Bordkarte sind Fluggesellschaften dafür verantwortlich, zu prüfen, ob Reisende die koreanischen Einreisebestimmungen erfüllen.
Für Staatsangehörige visumfreier Länder gehört dazu die Bestätigung, dass eine gültige K-ETA mit dem Reisepass des Passagiers verknüpft ist.
Ist die K-ETA beim Check-in nicht genehmigt oder kann sie nicht verifiziert werden, kann die Fluggesellschaft die Beförderung verweigern, selbst wenn der Antrag bereits gestellt wurde oder noch gestellt werden soll.
Die Überprüfung erfolgt in der Regel elektronisch, indem die Passdaten mit den Einwanderungssystemen abgeglichen werden, sodass ein Ausdruck normalerweise nicht erforderlich ist.
Es wird jedoch empfohlen, die Genehmigungsinformationen der K-ETA griffbereit zu halten, falls eine manuelle Prüfung notwendig ist.
Um Verzögerungen oder Probleme beim Boarding zu vermeiden, sollten Reisende sicherstellen, dass ihre K-ETA vor der Abreise genehmigt ist und alle Passdaten korrekt und aktuell sind.