Wer ist vom K-ETA ausgenommen: Vollständiger Leitfaden zur Berechtigung

admin | Aktualisiert am 2025-07-14

Wenn Sie eine Reise nach Südkorea planen, haben Sie möglicherweise vom Korea Electronic Travel Authorization (K-ETA) gehört, einer verpflichtenden Online-Reisegenehmigung für visafreie Einreisen in das Land.
Während K-ETA für die meisten Kurzzeitreisenden aus berechtigten Ländern erforderlich ist, gibt es bestimmte Kategorien von Personen, die von dieser Verpflichtung ausgenommen sind.
Wenn Sie verstehen, ob Sie zu diesen Ausnahmen gehören, können Sie Zeit und Aufwand vor Ihrer Reise sparen.

Hier ist eine umfassende Liste von Personen, die beim Eintritt nach Südkorea kein K-ETA beantragen müssen:


1. Inhaber diplomatischer oder offizieller Pässe

Ausländische Staatsangehörige mit einem diplomatischen oder offiziellen Pass, die zu offiziellen Zwecken nach Korea reisen, benötigen kein K-ETA.
Diese Ausnahme gilt nur, wenn zwischen ihrem Land und Südkorea diplomatische Beziehungen bestehen.

 

2. US-Militärpersonal (SOFA-Status)

Mitglieder der US-Streitkräfte, die im Rahmen des Status of Forces Agreement (SOFA) in Südkorea stationiert sind, sind vom K-ETA ausgenommen.
Dies schließt aktives Personal ein, dessen Anwesenheit durch vertragliche Vereinbarungen genehmigt ist.

 

3. Flug- und Schiffsbesatzungen

Besatzungsmitglieder von Flugzeugen und Schiffen – einschließlich Piloten, Flugbegleitern und Seeleuten – die zu betrieblichen Zwecken nach Korea einreisen, sind vom K-ETA ausgenommen.
Dies gilt auch für Seeleute, die in naher Zukunft nach Korea einreisen möchten (registriert als „Seafarer Entry Expected“).

 

4. Transitpassagiere

Wenn Sie nur über einen koreanischen Flughafen in ein Drittland weiterreisen und nicht durch die Einwanderung gehen, benötigen Sie kein K-ETA.
Wenn Sie jedoch den Flughafen verlassen oder während eines Zwischenstopps in Korea bleiben möchten, ist möglicherweise ein K-ETA erforderlich.

 

5. Minderjährige und Senioren

Ausländische Staatsangehörige unter 18 Jahren oder über 65 Jahren sind von der K-ETA-Pflicht befreit.
Es ist jedoch wichtig, einen gültigen Ausweis oder Reisepass mitzuführen, um das Alter bei der Einreise nachzuweisen.

 

6. Inhaber eines gültigen koreanischen Visums

Wenn Sie bereits ein gültiges Visum besitzen, das von der südkoreanischen Regierung ausgestellt wurde, müssen Sie kein K-ETA beantragen.
Das Visum selbst dient als Reisegenehmigung, sofern es den Zweck und die Dauer des Aufenthalts abdeckt.

 

7. Ausländische Einwohner mit einer Ausländerregistrierungskarte

Personen, die bereits als Einwohner in Südkorea registriert sind und über eine gültige Ausländerregistrierungskarte (ARC) verfügen, müssen keinen K-ETA-Antrag stellen.
Dies gilt auch bei vorübergehender Ausreise und Wiedereinreise.

 

8. Inhaber eines UN-Reisepasses

Personen mit Reisepässen, die von den Vereinten Nationen oder zugehörigen Organisationen ausgestellt wurden, sind vom K-ETA befreit, insbesondere bei UN-bezogenen Einsätzen.

 

9. Inhaber einer APEC Business Travel Card (ABTC)

Geschäftsreisende aus APEC-Mitgliedsländern mit einer ABTC sind von der K-ETA-Pflicht ausgenommen.
Diese Karten erleichtern die Reise zwischen den APEC-Staaten.


Während diese Ausnahmen bestimmten Reisenden die Einreise ohne K-ETA erlauben, müssen alle anderen vor dem Boarding einen Antrag stellen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie berechtigt sind oder wie Sie vorgehen sollen, bietet ETAPORTAL einen zuverlässigen und bequemen Service.
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